Eine umfassende klinisch-psychologische Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen dient als Grundlage, individuell abgestimmte Fördermöglichkeiten zu eruieren, um Ihr Kind in seiner Entwicklung bestmöglich zu unterstützen. Im Rahmen des diagnostischen Prozesses werden sowohl Fähigkeiten und Ressourcen Ihres Kindes abgeklärt sowie auch jene Bereiche identifiziert, in denen aktuell Schwierigkeiten oder Schwächen bestehen.

Mein Diagnostikangebot bei Kindern und Jugendlichen umfasst folgende Bereiche:

  • Entwicklungsauffälligkeiten oder -verzögerungen (u.a. F1-Untersuchungen)­

  • Schuleingangsdiagnostik, Schulreifediagnostik

  • schulische Probleme (Lernschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Prüfungsangst, Schulangst,…)

  • Teilleistungsschwierigkeiten (Legasthenie, Dyskalkulie)

  • Hochbegabung

  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten

  • Verhaltensauffälligkeiten (heftige Wutausbrüche, aggressives Verhalten, Hyperaktivität)

  • soziale oder emotionale Probleme (depressive Verstimmungen, Ängste, Selbstwertprobleme)

  • Schwierigkeiten im Kontakt mit Gleichaltrigen  

  • psychosomatische Beschwerden (unklare körperliche Beschwerden ohne organische Ursache)

Ablauf einer klinisch-psychologischen Diagnostik

Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch mit den Eltern im Beisein des Kindes statt. Abhängig von der jeweiligen Fragestellung erfolgen üblicherweise ein bis zwei Termine mit dem Kind, um die Diagnostik durchzuführen. Nach Auswertung und schriftlicher Befundung findet ein abschließendes Gespräch mit den Eltern statt, in welchem die Untersuchungsergebnisse und weiterführende Empfehlungen besprochen werden.

Kosten für die Diagnostik

Aufgrund meiner Eintragung als Wahlpsychologin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger besteht für die klinisch-psychologische Diagnostik die Möglichkeit einer Teilrefundierung der Kosten durch den zuständigen Krankenversicherungsträger. Voraussetzung dafür ist das Einholen einer Überweisung von FachärztInnen für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Kinder- und Jugendheilkunde mit der Nennung einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose nach ICD-10. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von der Fragestellung bzw. den eingesetzten Verfahren sowie der jeweiligen Krankenkasse.